Bei der Erstellung der steuerlichen Abschlüsse und bei der Kommunikation mit Unterstützern und Förderern finden die folgenden Gesichtspunkte besondere Beachtung:
- Ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen
- Einhaltung der steuerlichen Grundsätze für gemeinnützige Organisationen mit Nachprüfbarkeit der Mittelherkunft und -verwendung
- Satzungsgemäße Verwendung der Spendenmittel unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Prüfung der unterstützten Projekte auch vor Ort
- Nachweis im Rechnungswesen über Erhalt und Verwendung zweckgebundener Spenden, zum Beispiel wissenschaftliche und mildtätige Zwecke
- Keine Vergütung für die ehrenamtlich Tätigen, ausschließliche Erstattung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen
- Beachtung ethisch-moralischer Grundsätze in der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen
- Beachtung von Sperrvermerken und der Wünsche der Spender bei Zusendung von Spendenkommunikation